Augenmerk auf Feuerwerk!
Zurück27.12.2016
Feuerwerkskörper gelten als pyrotechnische Gegenstände, deren Kategorisierungen und dadurch die Verwendungsbereiche und Verwendungsvoraussetzungen gesetzlich geregelt sind. Sie sind mit Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt, das Zünden von Feuerwerkskörpern birgt immer eine Verletzungs- und Brandgefahr.
Augenmerk auf Feuerwerk -beispielhaft ein paar grundlegende Tipps zur Sicherheit beim Feuerwerk:
- Sicherheit beginnt beim Einkauf – im Fachhandel kaufen, auf eindeutig lesbare und dauerhaft gekennzeichnete Beschreibungen achten. Keinesfalls sollten Feuerwerkskörper in Wohnräumen, auf Dachböden oder in Kellerabteilen gemeinsam mit Brennstoffen aufbewahrt werden.
- Abschussplatz und Abschussvorrichtungen bei Tageslicht besichtigen und einrichten: Zünden Sie Raketen ausschließlich im Freien und aus geeigneten und mit dem Untergrund gut verbundenen Behältern
- Beachten Sie Windstärke und Windrichtung unmittelbar vor dem Zünden, gegebenfalls verändern Sie den Aufstellplatz
- Ruhezonen sind zu beachten(Krankenhäuser, Altersheime, Kirchen, Tierheime, Tierzuchtbetriebe,…) Ausreichenden Abstand ist zu Häusern, Nebengebäuden, Baum- und Buschreihen, Betriebsanlagen und natürlich Tankstellen zu halten – bei besonderer Trockenheit ist ein genereller Verzicht auf das Feuerwerk zu raten
- Auch wenn zu Silvester traditionell gerne gefeiert wird: Alkohol- und Rauchverbot beim Abschießen eines Feuerwerks ist dem Reaktionsvermögen dienlich
- Handelsübliche Feuerzeuge versagen oft bei niedrigen Temperaturen, Camping-Zündhölzer sind uneingeschränkt von den Umgebungstemperaturen einzusetzen
- Die Zündung ist ausschließlich durch Erwachsene vorzunehmen, immer am äußersten Ende der Zündschnur - idealerweise durch eine Einzelperson. Diese sollte sich nach dem Anzünden rasch in den Sicherheitsbereich begeben
- Blindgänger sollten keinesfalls nochmals angezündet werden, sondern in einem mit Wasser befüllten, und zuvor bereitgestellten Kübel abgekühlt werden
Falls doch etwas passiert: zögern Sie ungeachtet eigener Löschversuche nicht, bei Bränden die Notrufnummer 122 zu wählen
Abschnittsfeuerwehrkommandant BR Viktor Weinzinger und Wolfgang Uhrmann, Bezirksstellenleiter des Roten Kreuzes Purkersdorf-Gablitz, unterstreichen die Gefährlichkeit unbedachten Umgangs mit Feuerwerk:
„Im Trubel der Feierlichkeiten kann es schnell passieren, dass Knaller oder Raketen schwere Verletzungen verursachen. Neben Hörschäden sind auch Verbrennungen oder Verstümmelungen keine Seltenheit. Allein rund 1.000 Menschen jährlich erleiden schwere Hörschäden aufgrund von Silvesterkrachern! Zwar gibt es Gesetze, die es verbieten, in Menschenansammlungen und in der Nähe von Viehzuchtbetrieben, Krankenhäusern und Seniorenheimen Raketen und Böller abzufeuern, doch leider kommt es, aufgrund unsachgemäßer Verwendung, immer wieder zu schweren Verletzungen. Diese, oft lebenslangen, Behinderungen wären bei Beachtung von Gesetzen und Sicherheitshinweisen verhinderbar! “, so Wolfgang Uhrmann.
Sollte es zu einem Unfall oder einem Brand kommen, ist auf alle Fälle der Notruf zu wählen. Im Brandfall ist die Feuerwehr unter 122 zu verständigen, bei Verletzung ist die Rettung unter 144 zu alarmieren. Erste-Hilfe-Ausstattung und ein Feuerlöscher sollten grundsätzlich immer verfügbar sein.