Brauchtumsfeuer in Niederösterreich - bis 30. Juni 2020 VERBOTEN
Zurück08.04.2020
Die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien enthält nun mit der Ziffer 7 ein Verbot von Brauchtumsfeuern. So steht nun unter Z 7: „Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020.“ Damit sind im Jahr 2020 Osterfeuer (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag), Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und Johannesfeuer (24. Juni 2020) VERBOTEN.
Die gesamte Verordnung finden Sie hier zum Nachlesen: Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien