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Informationen zur Spendenabsetzbarkeit im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung

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26.12.2016

Informationen zur Spendenabsetzbarkeit im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung

Seit 01. Jänner 2012 sind Spenden an freiwillige Feuerwehren sind in Österreich steuermildernd, im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung, absetzbar. Ab dem 01. Jänner 2017 gibt es hierzu eine gesetzliche Änderung:

Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen, wie z.B. Rettungsorganisationen und Feuerwehren, werden in der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.

Damit ihre Spende bei der Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt automatisch berücksichtigt werden kann, ist eine Meldung an das Finanzamt durch die Feuerwehr erforderlich. Aus diesem Grund ist ab 01. Jänner 2017 die Angabe des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsdatums notwendig, damit die automatische Zuordnung zum Steuerakt erfolgen kann.

Fehlen diese Daten, erfolgt keine steuermildernde Berücksichtigung der Spende im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung.

Weitere Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden sie unter https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/

Die Feuerwehr Wolfsgraben bedankt sich bei allen Spendern herzlichst!


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